Das Land Thüringen, im Jahre 1920 aus sieben kleineren Staaten geschaffen, nahm in jenem Jahr eine weiß-rote Bikolore als Flagge an. Die Farben gehen auf den Löwen im Wappen der Landgrafschaft Thüringen des 12. und 13. Jahrhunderts zurück, aus der das Land letztlich hervorging, der horizontal weiß und rot gestreift war. Die Darstellung der Bikolore mit dem Landeswappen gilt als Landesdienstflagge, also die Flagge, deren Gebrauch nur Ämtern und Behörden vorbehalten ist. Als sicher überliefert gilt eine solche Regelung nur mit der AVHz des Landes Thüringen vom 11.04.1991. Für die Zeit davor, 1920–1933, 1933–1934 und 1949–1952 ist eine solche Regelung nicht überliefert, was nicht heißt, dass es sie nie gegeben hätte, entsprechende Abbildungen tauchen immer wieder auf.
Ein für die Flagge bedeutsames Ereignis war die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Deutschen Reich im Jahre 1933. Alle offiziellen Nicht-Hakenkreuz-Flaggen die auf den Föderalismus, regionale Bezüge oder das Kaiserreich zurückgingen wurden zwischen 1933 und 1935 abgeschafft. Für die Nationalsozialisten galten die föderale Struktur des Deutschen Reiches, seine historisch gewachsenen Länder, als überholt, als Relikte einer zu überwindenenden Vergangenheit. In diesem Sinne wurden mehrere Gesetze erlassen, am 31.03.1933 das 'Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich', am 07.04.1933 das 'Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich' und schließlich, am 30.01.1934 das 'Gesetz über den Neuaufbau des Reiches'. Die föderale Länder-Struktur des Deutschen Reiches wurde damit durch die Gaue der NSDAP abgelöst, die Länder wurden bedeutungslos. Ämter und Behörden hatten ab jetzt die Hakenkreuzflagge als Dienstflagge zu verwenden, und zwar bis zum 15. September 1935, als mit dem Reichsflaggengesetz eine Dienstflagge für alle Ämter und Behörden des Reiches geschaffen wurde. Die Ministerpräsidenten der Länder, ab spätestens 1933 alle von der NSDAP – und dann meist Reichsstatthalter genannt – blieben jedoch bis 1945 im Amt. Die entsprechenden Landesfarben galten mit Einschränkungen zwar weiter, auf jeden Fall aber nicht in Form von Flaggen. Sie wurden z.B. vereinzelt an Uniformen der SA oder bei bestimmten Dienstgraden der Hitlerjugend in der Brustschnur verwendet.
Nach dem Krieg wurde die Verwaltung innerhalb des Deutschen Reiches neu aufgebaut, und zwar lokal, über die Struktur der Länder. Das waren teilweise alte Länder, teilweise wurden neue Länder geschaffen. Dabei besann man sich oft der alten Landesfarben und reaktivierte sie – oder man schuf neue – für eingeschränkte hoheitliche Aufgaben, die der Kontrolle durch die Alliierten unterstanden. Mit der Gründung der BRD und der DDR wurde für beide Gebilde eine interne Länderstruktur final festgelegt und es wurden entsprechende offizielle Flaggen für die Länder eingeführt.
Im Jahre 1945 nahm das Land Thüringen nach der Eingliederung preußischer Territorien ein anderes Wappen an: Auf dem roten Schild erscheinen ein goldener Löwe und jetzt acht sechszackige Sterne. Ein Stern ist für die preußischen Gebiete ergänzt worden. Die weiß-rote Flagge behielt Thüringen auch als Land der DDR bei. Mit dem Auflösen der Länder im Jahre 1952 wurde die Flagge abgeschafft. Die weiß-rote Flagge Thüringens wurde im Jahre 1990, im Zusammenhang mit der Neugründung des Landes wiederbelebt.
Das Wappen von Thüringen geht auf die Landgrafschaft Thüringen des 12. und 13. Jahrhunderts zurück. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Landgrafen – das Haus der Ludowinger – im Jahre 1247 kam es zum Erbfolgekrieg zwischen den Markgrafen von Meißen (Haus Wettin) und dem Herzogtum Brabant (Sophie, Herzogin von Brabant, Haus der Ludowinger). Der Krieg endete 1264 und ein Großteil im Osten der Landgrafschaft Thüringen kam an das Haus Wettin. Daraus gingen die späteren Wettinisch-Ernestinischen Herzogümer hervor. Der Westen kam als Landgrafschaft Hessen an den Sohn von Sophie von Brabant. Das Thüringer Wappen (weiß-rot gestreifter Löwe auf Blau) wurde von beiden Dynastien übernommen.
Im Jahre 1485 kam es zur "Leipziger Teilung" der wettinischen Lande zwischen den Brüdern Herzog Albrecht (Stammvater der Albertiner) und Kurfürst Ernst (Stammvater der Ernestiner). Kurfürst Ernst erhielt das Kurfürstentum Sachsen, dazu Südthüringen und das Vogtland. In der "Wittenberger Kapitulation" von 1547 verlieren die Ernestiner die sächsische Kurwürde und werden Herzöge von Sachsen, die sich in den folgenden Jahrhunderten in verschiedene herzogliche Linien aufspalteten, die bis 1918 an der Macht blieben. In dieser Zeit repräsentierte der Thüringer Löwe lediglich den geerbten Titel des 'Landgrafen von Thüringen' im Wappen des jeweiligen Herzogs, als einer unter vielen. Im Jahre 1920 wurden sieben Thüringer Freistaaten zum Land Thüringen vereint. Als Wappen wurde eine neue Kreation angenommen, die deshalb sieben weiße Sterne auf rotem Grund zeigte.
Im Jahr 1933 wurde ein neues Wappen eingeführt. Es zeigte einen gevierteilten Schild mit einem zentralen Herzschild. Die Gevierte zeigten die Heraldik von Sachsen (Ernestinische Linie der Wettiner), von Schwarzburg, von Reuß und von Henneberg. Das Herzschild zeigte den nun wiederbelebten blauen Schild der Landgrafschaft Thüringen mit einem weiß-rot gestreiften Löwen, wobei der Löwe ein goldenes Hakenkreuz in seiner rechten Pranke hielt.
Nach dem Krieg wurde das Land Thüringen 1945 neu gegründet, das ab 1949 Teil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde, jedoch wurden die Länder 1952 in der DDR abgeschafft. Das Wappen Thüringens zwischen 1945 und 1952 zeigte einen goldenen Löwen ohne Krone auf einem roten, mit acht weißen Sternen bestreuten roten Schild. Der achte Stern kam für die ehemals preußischen Gebiete Thüringens hinzu (z.B. Erfurt, Suhl, Ranis).
Als das Land Thüringen 1990 neu gegründet wurde, hat man 1991 per Gesetz das alte Wappen der Landgrafschaft Thüringen zwischen 1145 und 1254 wiederbelebt, jedoch beginnt der weiß-rot gestreifte Löwe oben mit rot, möglicherweise um das Wappen besser von dem von Hessen zu unterscheiden. Der blaue Schild ist zusätzlich mit acht weißen Sternen bestreut, die (wie zwischen 1945 und 1952) für die alten Landesteile stehen.
Auf Grund des Wunsches das Wappen Thüringens genehmigungsfrei von jedermann zu benutzen, wurde für diese Zwecke ein Landessignet geschaffen. Es darf von jedermann verwendet, jedoch nicht verändert werden.
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"Das Führen des Thüringer Wappens ist dem Landtag und der Landesregierung sowie weiteren, gesetzlich dazu ermächtigten Stellen vorbehalten. Nicht zur Wappenführung Berechtigte können ihre Verbundenheit mit dem Freistaat Thüringen durch die Verwendung des nebenstehend abgebildeten Thüringen-Signets zum Ausdruck bringen." Zitat nach:
thueringen.de
531 · Eroberung des Thüringerreiches durch Frankenkönig Theuderich, seit dem fränkische Provinz
8. Jhd · Christianisierung durch Bonifatius
1130 · das Geschlecht der Ludowinger wird von König Lothar III. in die Landgrafenwürde erhoben
1247 · Aussterben der Ludowinger, Nachfolge durch die Wettiner (Heinrich der Erlauchte)
1264 · Preisgabe des hessischen Westgebiets
1485 · "Leipziger Teilung" der wettinischen Lande zwischen den Brüdern Herzog Albrecht (Stammvater der Albertiner) und Kurfürst Ernst (Stammvater der Ernestiner); Herzog Albrecht: Mark Meißen, westliches Osterland, Nordthüringen; Kurfürst Ernst: Kurfürstentum Sachsen, Südthüringen, Vogtland
1547 · "Wittenberger Kapitulation" die Ernestiner verlieren die sächsische Kurwürde
16. bis 19. Jhd. · durch Erbteilungen entstehen viele einzelne Herrschaften, zuletzt ein Großherzogtum, drei Herzogtümer und vier Fürstentümer
1918 · Novemberrevolution, die Monarchien werden gestürtzt, es bilden sich neun Freistaaten
1920 · Zusammenschluss von acht Freistaaten zum Land Thüringen, nur der Freistaat Coburg schließt sich Bayern an
1921 · neue Verfassung, das Land Thüringen wird der Freistaat Thüringen
1945 · Besetzung durch US-amerikanische Truppen, jedoch kommt Thüringen zur sowjetischen Besatzungszone, Eingliederung preußischer Territorien
Der Name Thüringen kommt vom alten Königreich der Thüringer, das jedoch schon im 6. Jahrhundert durch die Franken vernichtet und annektiert wurde. Im 7. Jahrhundert wurde das Herzogtum Thüringen gegründet, das wiederum nur ein Jahrhundert lang Bestand hatte. Ein Stammesherzogtum war das jedoch nicht, da es die Thüringer nicht mehr gab. Im Jahre 1131 wurde vom späteren Kaiser Lothar III. die Landgrafschaft Thüringen errichtet und dem Haus der Ludowinger übertragen, die jedoch schon 1247 ausstarben. Das Land wurde 1264 nach einem Erbfolgekrieg zwischen den Wettinern (als Landgrafschaft Thüringen) und dem Haus Brabant (als Landgrafschaft Hessen) aufgeteilt. Der Titel "Landgraf von Thüringen" wurde jedoch von allen Linien der Wettiner weitergeführt und immer wieder vererbt, im Wappen angezeigt usw. und kam erst 1918, mit dem Ende der Monarchien in Deutschland, zu seinem offiziellen Ende. Als Namen für das Land blieb er erhalten.