seit 1952, Flagge der ehemals Hannoverschen Gebiete innerhalb des deutschen Bundeslands Niedersachsen, Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Königreich Hannover
Flagge des ehemaligen Landes Oldenburg, Seitenverhältnis = 3:5
Flagge des ehemaligen Landes Braunschweig, Seitenverhältnis = 3:5
Flagge des ehemaligen Landes Schaumburg-Lippe, Seitenverhältnis = 3:5
Die Flagge Niedersachsens wurde am 03.04.1951 offiziell vom Niedersächsischen Landtag bestätigt. Sie zeigt die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen. Das Landeswappen ist ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Pferd im roten Feld. Seit 1952 genießen die früheren Landesflaggen der zu Niedersachsen zusammengeschlossenen vier ehemaligen Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe als regionale Traditionsflaggen staatliche Anerkennung. In den Gebieten von Hannover wird dabei aber die Flagge der ehemaligen Preußischen Provinz Hannover verwendet, und nicht die Flagge des nur wenige Monate im Jahr 1946 existierenden Staates Hannover. Die Flagge des Ministerpräsidenten – ein Wagenstander von 30x30 cm Größe – wurde wie alle Dienstflaggen am 29.01.2002 (Nds. MBl. S. 72) offiziell per Gesetz abgeschafft, jedoch wird sie inoffiziell für sehr seltene protokollarische Zwecke (z.B. Staatsbesuche) weiterhin verwendet. Die Landesdienstflagge für Schiffe und Boote geht zurück auf das Flaggenrechtsgesetz (BGBl. I 1994, S. 3140) des Bundes. Sie kennzeichnet die im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen stehenden See- und Binnenschiffe.
Das weiße Pferd im Wappen ist das "Sachsenross". Es geht auf das Stammesherzogtum Sachsen zurück, und wurde von den Welfen übernommen, deren Symbol eigentlich ein goldener Löwe auf rotem Grund war. So wurde es zum Wappentier des Königreichs Hannover (ab 1866 preußische Provinz Hannover), der preußischen Provinz Westfalen und ab 1922 des Landes Braunschweig. In der BRD wird diese Tradition fortgesetzt, in dem jene Bundesländer der BRD, zu denen ehemals welfische Gebiete gehören, noch heute das weiße Pferd im Wappen haben: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Auf alten Wappendarstellungen (mindestens bis 1935) trägt das Sachsenross den Schweif immer nach oben gerichtet. Mit der Neugründung des Staates Hannover wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dieser Tradition gebrochen, denn das Sachsenross trug auf dessen Flagge einen eher herabhängenden Schweif. Das wurde für das Land Niedersachsen – dem Nachfolger des Staates Hannover – beibehalten. Daher wird das Sachsenross in Westfalen, wo es den Schweif noch immer noch oben gerichtet trägt, als "Westfalenpferd" bezeichnet, im Gegensatz zum "Niedersachsenpferd".
"Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen steht das sog. "Niedersachsen-Zeichen" zur Verfügung. Dieses ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt." ¹
"... Das "Niedersachsen-Zeichen" steht - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung" ²