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- Niedersachsen
- Bundesland der BRD
• heutige Flaggen
• historische und regionale Flaggen
• Bedeutung/Ursprung der Flagge
• Wappen
• Bedeutung/Ursprung des Wappens
• Landkarte
• Zahlen und Fakten
• Geschichte

Landesflagge,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Corel Draw 4






Flagge des Ministerpräsidenten,
Quelle, nach: Flags of the World





1873–1946,
Flagge der preußischen Provinz Hannover,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: World Statesmen




23.08.1946–01.11.1946,
Flagge des Staates Hannover,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Königreich Hannover




01.11.1946–1951,
Landesflagge von Niedersachsen,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Königreich Hannover




seit 1952,
Flagge der ehemals Hannoverschen Gebiete innerhalb des deutschen Bundeslands Niedersachsen,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Niedersachsen und seine Staatssymbole




seit 1952, inoffiziell,
Flagge der ehemals Hannoverschen Gebiete innerhalb des deutschen Bundeslands Niedersachsen,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Königreich Hannover




Flagge des ehemaligen Landes Oldenburg,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Flags of the World




Flagge des ehemaligen Landes Braunschweig,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Flags of the World




Flagge des ehemaligen Landes Schaumburg-Lippe,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: World Statesmen




1952–2007,
Landesdienstflagge für Schiffe und Boote,
Seitenverhältnis = 3:5,
Quelle, nach: Flags of the World




Die Flagge Niedersachsens wurde am 03.04.1951 offiziell vom Niedersächsischen Landtag angenommen. Sie zeigt die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen in der Mitte, minimal in Richtung Mast verschoben. Das Landeswappen ist ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Pferd im roten Feld. Die Flagge wurde erneut bestätigt, durch das Niedersächsisch Wappengesetz (NWappG) vom 8. März 2007, in Kraft getreten am 1. Juni 2007, zuletzt geändert durch Art. 3 § 2 G zur Änd. des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 20.5.2019 (Nds. GVBl. S. 88). Gleichzeitig traten außer Kraft: das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952 (Nds.GVBl. Sb. I S.77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2001 (Nds.GVBl. S.372), und die Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten vom 8.Mai 1991 (Nds.GVBl. S.181), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.April 2005 (Nds.GVBl. S.103). Die zur See verwendete Landesdienstflagge für staatliche Schiffe und Boote als Doppelstander (Schwalbenschwanzflagge) wird im aktuellen Gesetz nicht mehr gesondert erwähnt und dürfte somit abgeschafft worden sein. Sie ging zurück auf das Flaggenrechtsgesetz (BGBl. I 1994, S. 3140) des Bundes. Sie kennzeichnete die im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen stehenden See- und Binnenschiffe. Mit diesem Gesetz genießen die früheren Landesflaggen der zu Niedersachsen zusammengeschlossenen vier ehemaligen Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe als regionale Traditionsflaggen keine staatliche Anerkennung mehr, die 1952 verliehen worden war. Die Festlegungen zum öffentlichen (amtlichen) Hissen dieser Flaggen wurden den niederen Behörden zur Regelung überlassen. In den Gebieten von Hannover wird dabei aber die Flagge der ehemaligen Preußischen Provinz Hannover verwendet, und nicht die Flagge des nur wenige Monate im Jahr 1946 existierenden Staates Hannover. Die Flagge des Ministerpräsidenten – ein Wagenstander von 30x30 cm Größe – wurde wie alle Dienstflaggen am 29.01.2002 (Nds. MBl. S. 72) offiziell per Gesetz abgeschafft, jedoch wird sie inoffiziell für sehr seltene protokollarische Zwecke (z.B. Staatsbesuche) weiterhin verwendet.
Quelle:
Die Welt der Flaggen,
protokoll-inland.de,
Niedersächsisches Wappengesetz,
Niedersachsen und seine Staatssymbole - Dank an Hans-Joachim Hübotter,
Volker Preuß,
Beflaggungsregelungen für Niedersachsen


Wappen von Niedersachsen,
Quelle, nach: Corel Draw 4

Niedersachsen-Zeichen,
Quelle, nach: www.niedersachsen.de

Das weiße Pferd im Wappen ist das "Sachsenross". Es geht auf das Stammesherzogtum Sachsen zurück, und wurde von den Welfen übernommen, deren Symbol eigentlich ein goldener Löwe auf rotem Grund war. So wurde es zum Wappentier des Königreichs Hannover (ab 1866 preußische Provinz Hannover), der preußischen Provinz Westfalen und ab 1922 des Landes Braunschweig. In der BRD wird diese Tradition fortgesetzt, in dem jene Bundesländer der BRD, zu denen ehemals welfische Gebiete gehören, noch heute das weiße Pferd im Wappen haben: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Auf alten Wappendarstellungen (mindestens bis 1935) trägt das Sachsenross den Schweif immer nach oben gerichtet. Mit der Neugründung des Staates Hannover wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dieser Tradition gebrochen, denn das Sachsenross trug auf dessen Flagge einen eher herabhängenden Schweif. Das wurde für das Land Niedersachsen – dem Nachfolger des Staates Hannover – beibehalten. Daher wird das Sachsenross in Westfalen, wo es den Schweif noch immer noch oben gerichtet trägt, als "Westfalenpferd" bezeichnet, im Gegensatz zum "Niedersachsenpferd".
Quelle:
Die Welt der Flaggen,
Volker Preuß
"Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt. Für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen steht das sog. "Niedersachsen-Zeichen" zur Verfügung. Dieses ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen". Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt." ¹
Quelle: ¹ www.niedersachsen.de
"... Das "Niedersachsen-Zeichen" steht - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich - grundsätzlich allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, die visuell ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Die Entscheidung über die Nutzung im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung" ²
Quelle: ² www.niedersachsen.de

Die BRD und ihre Länder, interaktive Karte:

Quelle: Freeware, University of Texas Libraries, modyfied by: Volker Preuß

Fläche: 47.634 km²
Einwohner: 7 922 000 (2012)
Bevölkerungsdichte: 166 Ew./km²
Hauptstadt: Hannover, 526 000 Ew.
Quelle: Wikipedia (D)

Das Land Niedersachsen wurde am 01.11.1946 auf Initiative der Alliierten aus der preußischen Provinz Hannover und den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gebildet.
Quelle:
Wikipedia (D)






Mit freundlicher Untersützung von: A. Kortmann (D), Peter Tönnies (D), Klaus Georges (D)