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Banner Ein Banner ist lange, schmale Flagge, die an einem Querstock befestigt wurde. Sie wird so an einem Mast gehisst, dass sie senkrecht herabhängt. Banner werden oft zur dekorativen Ausschmückung von Gebäuden, Räumen und Plätzen benutzt. Manchmal wird ein Banner auch als Hängefahne bezeichnet.
Eine Bikolore ist eine zweifarbige Flagge mit gleichbreiten senkrechten oder auch waagerechten Streifen.
siehe Ensign
Eine Dienstflagge ist eine der dem Gebrauch durch staatliche Dienststellen vorbehaltene Flagge. Sie wird oft auch als Staatsflagge bezeichnet. siehe: Staatsflagge, siehe Seedienstflagge.
Dippen nennt man den Flaggengruß in der Seeschiffahrt. Dazu wird die Flagge bis zur halben Höhe des Flaggenmastes oder Flaggstocks niedergeholt, und erneut auf die volle Höhe gehisst.
Ein Doppelstander ist eine Flagge deren Flugseite dreieckig eingeschnitten ist. Doppelstander sind eine Besonderheit der Gestaltung militärischer und Dienstflaggen, vor allem der Kommandozeichen und Rangabzeichen. Man nennt einen Doppelstander auch "doppelt gewimpelt", "Splittflagge" oder "Schwalbenschwanzflagge". Eine besondere Form des Doppelstanders weist in der Mine des Einschnittes an der Flugseite eine "Zunge" auf, d.h. sie ist "gezungt" oder "dreifach gewimpelt".
Ein Emblem ist eine bildlich-symbolische Darstellung. Im englischen Sprachraum wird dafür haufig das Wort Badge gebraucht. Durch deren Anbringung eines Emblems an einer Flagge kann diese für einen speziellen Zweck abgewandelt werden.
Das Wort Ensign stammt aus dem
Englischen und bedeutet Flagge oder Fahne. Weiterhin wird es als militärischer Dienstgrad
für einen Leutnant zur See verwendet. Ursprünglich wurde damit ein Fähnrich bezeichnet.
Das Wort Fahne bedeutete ursprunglich Tuch, und kommt von dem mittelhochdeutschen Wort van(e), bzw. dem althochdeutschen Wort fano, bzw. dem gotischen Wort fana. Alle diese Wörter sind urverwandt mit dem lateinischen Wort pannas, was wiederum Tuch heißt, bzw. dem griechischen Wort pênê, was Gewebe, auch im Sinne von Tuch meint. Die Bedeutung des Wortes Fahne als Feld- oder Hoheitszeichen entstand durch die Verkürzung der Zusammensetzung des althochdeutschen Wortes gundfano, was Kampftuch heißt. Grundsätzlich und entwicklungsgeschichtlich gibt es zwischen einer Flagge und einer Fahne keinen Unterschied. Es sind zwei verschiedene Worte, mit ihrem eigenen charakteristischen Ursprung, die ein und den selben Gegenstand bezeichnen. In moderner Auslegung werden allerdings Unterschiede zwischen Fahne und Flagge gemacht. So versteht man heute unter einer Fahne ein an einer Fahnenstange direkt befestigtes, aus Tuch hergestelltes und besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen, wohingegen eine Flagge zwar auch ein aus Tuch hergestelltes, besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen ist, jedoch an einer Flaggenleine leicht auswechselbar befestigt wird und mit ihrer Hilfe an einem Flaggenmast oder Flaggstock gehisst und niedergeholt werden kann.
Das Wort Flagge kam um 1600 aus dem Niederdeutschen ins Hochdeutsch, und leitet sich ab vom englischen Wort flag, was "schlaff hängen" bedeutet, und seinen Ursprung im altnordischen Wort flagra hat, aber flattern heißt. Im Niederdeutschen wurde das Wort dann mit Doppel g verwendet, ähnlich solchen Worten wie baggern, Dogge, flügge, Roggen usw. Die Wortverbindung "die Flagge streichen" ist eine Lehnübersetzung des 17. Jahrhunderts von der englischen Redewendung to strike colours. Grundsätzlich und entwicklungsgeschichtlich gibt es zwischen einer Flagge und einer Fahne keinen Unterschied. Es sind zwei verschiedene Worte, mit ihrem eigenen charakteristischen Ursprung, die ein und den selben Gegenstand bezeichnen. In moderner Auslegung werden allerdings Unterschiede zwischen Fahne und Flagge gemacht. So versteht man heute unter einer Fahne ein an einer Fahnenstange direkt befestigtes, aus Tuch hergestelltes und besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen, wohingegen eine Flagge zwar auch ein aus Tuch hergestelltes, besonders gestaltetes Unterscheidungszeichen ist, jedoch an einer Flaggenleine leicht auswechselbar befestigt wird und mit ihrer Hilfe an einem Flaggenmast oder Flaggstock gehisst und niedergeholt werden kann.
Die Flugseite ist die dem Flaggenmast (Fahnenstange) abgewandte Seite einer Flagge. Sie wird auch fliegendes Ende genannt.
Die Gastlandflagge wird von Schiffen und Booten gehisst, wenn sie in die Gewässer, insbesondere jedoch in die Häfen eines anderen Landes einlaufen und vor Anker gehen. Sie wird am Mast an Steuerbord gesetzt, und zwar höher, mindestens jedoch gleich hoch als die eigene Nationalflagge. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich den Gesetzen des besuchten Landes unterordnet. Es ist also eine Art rechtliche Verpflichtung. Handelsschiffe setzen als Gastlandflagge die Handelsflagge des jeweiligen Gastlandes, und alle nicht als Handelsschiff registrierten privaten Schiffe, Boote und Jachten verwenden dazu die Nationalflagge des jeweiligen Gastlandes. Es war Brauch, dass beide Flaggen zum Sonnenuntergang gestrichen, und des Morgens gesetzt wurden. Das hat sich nicht erhalten. Der Gebrauch der Nationalflagge durch hochseetüchtige private Schiffe, Boote und Jachten, also privaten Seefahrzeugen welche die Territorialgewässer verlassen dürfen, ist durch die einzelnen Länder speziell geregelt. So darf hier oftmals nur die Nationalflagge gezeigt werden, wenn dafür eine staatliche Genehmigung vorliegt.
Die Gösch ist die Bugflagge der
Kriegsschiffe. Sie wird also ganz vorn am Schiff gehisst. Weiterhin kann sie identisch mit
der Marine- oder Kriegsflagge sein, oder es gibt eine zu diesem Zweck speziell gestaltete
Flagge. In einigen Ländern ist die Gösch auch bei Handelsschiffen üblich. Die Gösch
wird gehisst wenn das Schiff im Hafen ankert oder festgemacht hat. Das Wort
"Gösch" selbst kommt von den "Geusen", den niederländischen
Freiheitskämpfern des 16. Jahrhunderts. Die Geusen haben als erste eine Gösch im
heutigen Sinne verwendet, weil es vorkam, dass ihren Schiffen im Seegefecht mit der
spanischen Flotte die Hauptflagge weggeschossen wurde. So war der Ersatz schon eingeplant.
siehe Trauerbeflaggung.
Eine Handelsflagge ist eine Flagge für die Handelsschiffe eines Staates, die der Staats- oder Nationalflagge häufig ähnelt. Das Recht zum Führen der Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist, und sie muss von jedem im Schiffsregister eingetragenen Handelsschiff geführt werden. Somit kan die Handelsflagge nur von Schiffen geführt werden, die keine Kriegsschiffe, Staats- oder Hilfsschiffe oder Jachten sind. Die Besonderheit ist hier, dass ein Schiff kein exterritoriales Gebiet darstellt, und als Handelsschiff einer Privatperson o.ä. gehört, und nicht den Staat selbst repräsentiert. Somit verbietet sich normalerweise der Gebrauch der National- oder gar Staatsflagge von selbst. Um eben diesen Privatpersonen dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre Nationalität zu bekunden, wurde die Handelsflagge geschaffen. Die Bekanntgabe der Nationalität ist insbesondere notwendig beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen. Im englischen Sprachraum wird die Handelsflagge als "Civil Ensign" oder "Merchant Flag" bezeichnet.
Als Hoheitszeichen werden alle
Symbole staatlicher Souveränität bezeichnet. Ihre Form, Gestaltung und Verwendung wird
von den einzelnen Staaten recht unterschiedlich Gesetze geregelt. Hoheitszeichen sind: das
Staatswappen oder Staatssiegel, die Staatsflagge, die Nationalflagge, die Handelsflagge,
die Marineflagge oder auch Kriegsflagge und alle Dienstflaggen, d.h. alle Flaggen
staatlicher Behörden.
Als Kantterfahne wird eine kurze, breite Flagge bezeichnet, die mit der Breitseite am Mast bzw. an der Fahnenstange befestigt ist.
Ein Kommandozeichen ist die Flagge des Kommandanten eines Kriegsschiffes oder des Befehlshabers eines militärischen Schiffsverbandes. Das Kommandozeichen wird am Mast des Schiffes gesetzt, auf dem sich der Befehlshaber jeweils aufhält.
Als Kriegsflagge wird sehr oft die Marineflagge bezeichnet, also die Dienstflagge der Kampfschiffe und -boote der Seestreitkräfte eines Staates. Die Kriegsflagge kann aber auch eine einzige Flagge sein, die von allen Teilstreitkräften, also Marine, Heer und Luftwaffe genutzt wird.
Die Landesfarben geben die heraldischen Farben eines Landes wieder, also die Farben, die aus den Farben des Wappens oder der Flagge abgeleitet werden können. Sie sind aber kein Hoheitszeichen. Die Landesfarben dürfen zu Dekorationszwecken auch als Flagge gestaltet von jedermann verwendet werden, wenn gesetzlich nichts anderes festgelegt wurde. Sind die Landesfarben als Flagge gestaltet, dürfen sie oft kein Wappen oder ähnliches Tragen, da sie sonst als Hoheitszeichen gelten könnten. Jedoch sind die Landesfarben sehr häufig identisch mit der Nationalflagge eines Landes. Weiterhin werden Landesfarben dann verwendet, wenn eine Verwendung als Nationalflagge auf Grund des Fehlens einer Nation nicht in Betracht kommt. Das ist z.B. bei den deutschen oder auch österreichischen Bundesländern der Fall, also Länder, die über durch eigene Flaggen gekennzeichnete Hoheitsbereiche verfügen, jedoch keine Nation repräsentieren.
Als Liek wird die dem Flaggenmast (Fahnenstange) zugewandte Seite einer Flagge bezeichnet. Genau genommen ist es aber der oft weiße Saum der Flagge, in den die Flaggenleine eingenäht ist.
Die Marineflagge ist die Dienstflagge der Kampfschiffe und -boote der Seestreitkräfte eines Staates. Für die den Seestreitkräften zuarbeitenden staatlichen Hilfsschiffe gibt es in vielen Staaten eine spezielle Flagge.
Die Nationalflagge ist ein Hoheitszeichen eines Staates. Manche Staaten gestatten den Gebrauch durch ihre Bürger ohne Einschränkung, andere gestatten ihn nur an bestimmten nationalen und internationalen Feier- und Gedenktagen. In manchen Staaten ist der Gebrauch der Nationalflagge den staatlichen Dienststellen vorbehalten. Der Gebrauch der Nationalflagge durch hochseetüchtige private Schiffe, Boote und Jachten, also privaten Seefahrzeugen welche die Territorialgewässer verlassen dürfen, ist durch die einzelnen Länder speziell geregelt. So darf hier oftmals nur die Nationalflagge gezeigt werden, wenn dafür eine staatliche Genehmigung vorliegt. Oft wird die Nationalflagge nicht ganz richtig auch als Staatsflagge bezeichnet.
Als Oberecke einer Flagge wird die von der allgemeinen Gestaltung abweichende obere Ecke am Liek einer Flagge bezeichnet.
Als Rangabzeichen wird eine Flagge bezeichnet, deren Führung militärischen Kommandeuren entsprechenden Ranges vorbehalten ist. z.B. Flagge für Admirale
siehe Ensign
Die Seedienstflagge ist die Staatsflagge zur See, also die Flagge für Schiffe, Fahrzeuge und Staatsgebäude der Behörden der Seeschiffahrt. Manchmal gibt es getrennte Flaggen für Hochsee- und Binnengewässer.
Seitenverhältnis Eine Erläuterung von H.G. aus
der Schweiz
siehe Doppelstander.
Die Staatsflagge ist das Hoheitszeichen eines Staates, dessen Gebrauch ausschließlich staatlichen Dienststellen vorbehalten ist (sogenannte Dienstflagge). In einigen Staaten verwenden auch Schiffe im Staatsdienst die Staatsflagge, andere haben dafür Sonderflaggen (siehe Seedienstflagge). In manchen Staaten ist die Staatsflagge mit der Nationalflagge identisch.
Das Staatswappen ist das heraldische Hoheitszeichen eines Staates. Dessen Benutzung ist meist den staatlichen Dienststellen und Behörden vorbehalten.
Eine Standarte ist eine quadratische Flagge. Sie entstand ursprünglich als Fahne für berittene Truppen ist aber in vielen Staaten seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts die Rangflagge von Staatsoberhäuptern und Fürstlichkeiten.
siehe Wimpel.
Zum Zeichen der Trauer werden Flaggen nach dem Vorhissen halbmast oder halbstocks gesetzt. Ist das nicht möglich, werden sie am oberen Ende, am Liek, mit einem Trauerflor versehen.
Eine Trikolore ist eine dreifarbige Flagge mit gleichbreiten senkrechten oder auch waagerechten Streifen.
Als Jakob I. (15671625), seit 1567 König von Schottland, nach dem Tode der Königin Elisabeth I. im Jahre 1603 die Kronen von Schottland und England in Personalunion vereinigte, wurde für dieses Königtum eine neue Flagge geschaffen, welche die Flaggen Englands und Schottlands vereinigte. Die Flagge Englands ist weiß mit einem durchgehenden roten Balkenkreuz in der Mitte (Kreuz des heiligen Georg => Georgskreuz), und die Flagge Schottlands ist dunkelblau mit einem durchgehenden, weißen Diagonalkreuz in der Mitte (Kreuz des heiligen Andreas => Andreaskreuz). Diese beiden Symbole wurden wirkungsvoll miteinander kombiniert. Diese Flagge wurde mindestens seit 1633 "Union Jack" genannt. Diese Bezeichnung geht wahrscheinlich direkt auf die Kurzform des Namens des Königs Jakob I. zurück (=> Jack). Im Jahre 1541 wurde der englische König Heinrich VIII. auch König von Irland, und ab 1649 wurde auch die Heraldik Irlands mit in den Union Jack einbezogen, anfänglich mit dem Harfen-Wappen, ab 1801 mit dem diagonalen roten Kreuz des heiligen Patrick. So entstand die heutige Nationalflagge Großbritanniens, die bis heute den Namen Union Jack beibehalten hat.
siehe Ensign
Als Wimpel bezeichnet man eine dreieckige Flagge. |