Die Flagge von Seborga zeigt achtzehn Streifen in Weiß und Blau und am Mast ein weißes Feld mit einem weiß umrandeten blauen Wappen mit einem weißen gleicharmigen Kreuz. Darüber eine goldene Krone. Die Farben sind wahrscheinlich historisch, denn Seborga soll bis 1729 eine weiß-blaue, diagonal geteilte Flagge gezeigt haben. Offenbar nimmt die Gestaltung der Flagge auch Bezug auf zwei lokal bedeutende Wappen. Das Wappen der "Ritter von San Monardo" und das "Wappen der Ritter von der Corona". (siehe unten)
Das Wappen des Fürstentums Seborga zeigt ein weißes Kreuz auf einem weiß umrandeten blauen Schild. Unterhalb des Schildes ein goldenes Spruchband mit dem Motto des Fürstentums: "sub umbra sedi" → "Ich sitze im Schatten" Das Wappen liegt auf einem roten Wappenmantel, der innen mit Hermelin belegt ist. Darüber eine goldene Krone. Die Farben des Wappens sind möglicherweise historisch, denn Seborga soll bis 1729 eine weiß-blaue, diagonal geteilte Flagge gezeigt haben. Welchen heraldischen Ursprung das gleicharmige Kreuz hat ist nicht bekannt. Die Farbe Blau könnte auf die Zisterzienser zurückgehen. Von großer Bedeutung sind zwei lokale Wappen. Das Wappen der "Ritter von San Monardo" und das Wappen der "Ritter von der Corona". Dabei handelt es sich wahrscheinlich um Strukturen innerhalb der Seborghesen, die sich als Nachfahren der Kreuzritter des Mittelalters sehen, welche einst diesen Staat gründeten. So zeigt das Wappen der "Ritter von San Monardo" siebzehn horizontale Streifen. Ein deutlicher Hinweis auf die siebzehn Familien, aus denen sich die ca. 360 Seborhgesen zusammensetzen. Das Wappen der "Ritter von der Corona" zeigt die Farben Weiß und Blau auf einem diagonal geteilten Schild, ein blaues Kreuz und vier goldene Lilien. Die Farbe Blau und auch die Lilien könnten auf die Zisterzienser zurückgehen. Das Wappen der Ortschaft Seborga zeigt ein rotes Schild mit einer weißen Mitra, einem grünen Krummstab und zwei grüne Palmwedel.
1118 · Fürstabt Eduard – inzwischen ein Abt der Zisterzienser – ernennt die ersten neun Tempelritter (dies war ein weltlicher Staatsakt, mit dem de fakto ein Zisterzienser kraft seiner kirchlichen und weltlichen Macht als Fürstabt seine Abtei in einen Feudalstaat wandelt)
1127 · Rückkehr der Tempelritter aus der Levante, Bernhard von Clairvaux weiht Hugo von Paynes zum ersten Großmeister des Templerordens, Ritter des Templerordens werden als Fürsten auf Lebenszeit von den Rittern gewählt
1666 · Seborga prägt eigene Münzen (Luigino)
1729 · das Zisterzienser-Fürstentum Seborga wird an Vittorio Amedeo II., Fürst von Piemont, Herzog von Savoyen und König von Sardinien verkauft, jedoch wird der Kauf nicht registriert und nie bezahlt
1748 · Friede von Aachen, Seborga wird nicht in die Republik Genua eingegliedert
1815 · Wiener Kongress, Seborga wird nicht in das Königreich Sardinien eingegliedert
1861 · Gründung des Königreichs Italien, Seborga wird in der Gründungsakte nicht erwähnt
1934 · Anerkennung der Exterritorialität durch den italienischen Regierungschef Benito Mussolini
1946 · Gründung der Republik Italien, Seborga wird in der Gründungsakte nicht erwähnt
1963 · die Seborghesen (Nachfahren der Kreuzritter in Seborga), nehmen die Tradition wieder auf und wählen Giorgio Carbone zum Fürsten Giorgio I.
23.04.1995 · in einer Volksabstimmung befürworten die Seborghesen mit 98% die neue Verfassung und somit die Unabhängigkeit des Fürstentums Seborga
24.04.1995 · Wiedereinführung der Währung Luigino
2009 · Tod von Fürst Giorgio I.
2010 · gewählter Nachfolger wird Fürst Marcello I.
2019 · gewählter Nachfolger von Marcello I. wird Fürstin Nina
Der Name Seborga geht auf den römischen Namen "Castrum Sepulcri" (Grabesburg) zurück. Daraus wurde später "Sepulcri Burgum" und noch später "Seporca" und schließlich "Seborga". Die ursprünglichen Einwohner von Seborga nennen sich "Seborghesen". Es handelt sich um siebzehn Familien (ein Teil der Gesamtbevölkerung), die sich als Nachfahren der Kreuzritter des Mittelalters sehen, welche einst diesen Staat gründeten. Die übrige Bevölkerung sind Italiener, Franzosen und Deutsche, die auf dem Staatsgebiet leben, sind jedoch keine Seborghesen, und haben in Seborga kein Stimmrecht.