Bundesbeschluß über Wappen und Farben des Deutschen Bundes

vom 9. Mai 1848

Der politische Ausschuß und in dessen Namen der Koniglich Preußische Herr Bundestagsgesandte trägt vor:

Der Ausschuß, von der Überzeugung ausgehend, daß die Kraft Deutschlands wesentlich auf dem Bewußtseyn seiner Einheit beruht, dieses Bewußtseyn aber, damit es der Nation lebendig und klar vorschwebe, äußerer Symbole bedarf, glaubt die wiederholt schon in Anregung gebrachte Frage wegen eines Bundes-Wappens und wegen Bundesfarben dermalen zur Lösung bringen zu sollen.

Der Ausschuß ist der entschiedenen Ansicht, daß zum Bundeswappen sich am besten dasjenige Emblem eignet, welches schon im Jahr 1846 zur Bezeichnung der Geschützrohre und übrigen Gegenstände der Artilleriedotation der beiden Festungen Ulm und Rastatt verwendet worden ist - der alte deutsche Reichsadler mit der Umschrift: "Deutscher Bund"; da es kein anderes geschichtliches Symbol der tausendjährigen Einheit der verschiedenen deutschen Stämme gibt.

Eben so werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen seyn, wo das deutsche Reichspanier schwarz, roth und golden war.

Der Ausschuß trägt daher darauf an - unbeschadet der einzelnen Landesfarben und Wappen - jenes Emblem zum Bundeswappen und diese Farben zu den Bundesfarben zu erkären [...]

Es erfolgte demnach der Beschluß:

Die Bundesversammlung erklärt den alten deutschen Reichsadler mit der Umschrift "Deutscher Bund" und die Farben des ehemaligen deutschen Reichspaniers -schwarz, roth, gold - zu Wappen und Farben des Deutschen Bundes, und behält sich vor, wegen der Anwendung derselben nach Erstattung des Ausschußvortrags das Weitere zu beschließen.

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