Das Land "Provinz Sachsen-Anhalt" verabschiedete 1947 eine Verfassung. Darin wurde die Flagge des Landes als schwarz-golden-schwarze Bikolore festgelegt. Damit wurde die Flagge der preußischen Provinz Sachsen fortgesetzt. Als 1990 das Land unter dem Namen "Sachsen-Anhalt" neu belebt wurde, wurde eine golden-schwarze Bikolore eingeführt. Die Farben haben ihren Ursprung im mittelalterlichen sächsischen Wappenschild.
Am 05.04.2017 beschloss der Landtag ein neues Hoheitszeichengesetz. Mit diesem hat jedermann, und nicht nur Ämter und Behörden, die Möglichkeit die schwarz-gelbe Landesflagge mit dem in der Mitte befindlichen Wappenschild zu verwenden.
Das Land "Provinz Sachsen-Anhalt" verwendete offenbar nicht das Wappenschild der preußischen Provinz Sachsen sondern das Wappenschild des benachbarten Landes Sachsen (ergänzt um Darstellungen der Landwirtschaft und des Bergbaus). Wahrscheinlich wollte man damit die heraldischen Traditionen des Herzogtums Anhalt anknüpfen, denn dessen Wappen zeigte in einem gespaltenen Schild – links den brandenburgischen Adler und rechts den sächsischen Wappenschild. Die Wappen des Landes Sachsen und der preußischen Provinz Sachsen unterscheiden sich seit 1864 darin, welche Farbe im zehnfach geteilten Wappenschild oben zuerst erscheint – Schwarz oder Gold. Als 1990 das Land unter dem Namen "Sachsen-Anhalt" neu belebt wurde, wurde nicht nur eine neue Flagge eingeführt, sondern auch ein neues Wappen. Interessant ist, das die Farbreihenfolge der Flagge im Gegensatz zur preußischen Provinz Sachsen jetzt heraldisch richtig ist, und im neuen Wappen erscheint das Wappenschild der preußischen Provinz Sachsen, ergänzt um einen preußischen Adler in der Oberecke, und in der unteren Hälfte des Wappens ergänzt um das heraldische Symbol von Anhalt-Bernburg, das schon 1919 bis 1945 in der Dienstflagge des Landes Anhalt verwendet wurde. Der Adler steht wahrscheinlich für das Gebiet Havelberg, welches ursprünglich zu Preußen bzw. bis 1952 zum Land Brandenburg gehörte. Dafür spricht, dass der Adler zwischen 1990 und 1993 rot war. → roter Adler auf weißem Grund → Brandenburg. Die Nutzung des Wappens ist Ämtern und Behörden des Landes vorbehalten. Für die private Nutzung gibt es das Sachsen-Anhalt-Zeichen. Es darf von jedermann verwendet, jedoch nicht verändert werden.