Die Flagge von Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 1948 angenommen. Sie zeigt die deutsche Trikolore, in der Oberecke das Landeswappen. Das Wappen zeigt die heraldischen Symbole der Landesteile, das ehemalige Kurfürstentum Trier (rotes Kreuz auf weißem Grund), das ehemalige Kurfürstentum Mainz (weißes Rad auf rotem Grund) und die Pfalz (goldener Löwe auf schwarzem Grund). Auf dem Wappenschild die "Volkskrone". Aussehen und Verwendung der Flagge wurden erstmals per Gesetz am 10. Mai 1948 festgelegt, bestätigt im Landesgesetz über Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Wappen- und Flaggengesetz) vom 7. August 1972, GVBl 1972, S. 293, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2003, GVBl. S. 167. Die Flagge des Ministerpräsidenten – ein Wagenstander von 30x30 cm Größe – wird im Gesetz nicht mehr erwähnt und wird wahrscheinlich seit 2003 nicht mehr verwendet.
Das Wappen von Rheinland-Pfalz wurde am 10.05.1948 eingeführt. Es zeigt die heraldischen Symbole der Landesteile, das ehemalige Kurfürstentum Trier (rotes Kreuz auf weißem Grund), das ehemalige Kurfürstentum Mainz (weißes Rad auf rotem Grund) und die Pfalz (goldener Löwe auf schwarzem Grund). Auf dem Wappenschild die "Volkskrone". Die Nutzung des Wappens ist Ämtern und Behörden des Landes vorbehalten. Für die private Nutzung gibt es das Rheinland-Pfalz-Zeichen. Es darf von jedermann verwendet, jedoch nicht verändert werden.
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Das Land Rheinland-Pfalz wurde am 30.08.1947 auf Beschluss der
Alliierten aus dem Süden der preußischen
Rheinprovinz, der bis dato
zu Bayern gehörenden
Pfalz und westrheinischen Gebieten
Hessens gebildet (Rheinhessen).