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Deutsche Banner
Eine Sonderform der Flaggen sind die Banner, langestreckte Fahnen, die häufig an einem schmalen Querstab hängend aufgezogen oder befestigt werden. Sie haben und hatten meist einen dekorativen Zweck, oft für feierliche Anlässe, der jedoch mit der Aufgabe eines Hoheitszeichen verbunden sein kann. Heute werden Banner häufig im Seitenverhältnis 5:2 verwendet. Um das Bild einer Flagge korrekt auf eine Bannerform zu übertragen, wird - strengen Regeln folgend - das Bild der Flagge, die ja in Wirklichkeit an der linken, kurzen Seite am Mast befestigt wird - gedanklich mit ihrem langen, oberen Ende an einer horizontalen Tragestange befestigt und nach links aufgerichtet. Für die deutschen Farben heißt das, aus der Anordnung Schwarz-Rot-Gold von oben nach unten wird Schwarz-Rot-Gold von links nach rechts. Wappen oder ähnliche Ergänzungen werden nicht mitgedreht. In modernen Zeiten werden Banner vor allem an öffentlichen Gebäuden, z.B. Rathäusern, Schulen oder anderen Gebäuden verwendet. Die Flagge in Bannerform wurde in Deutschland erstmals und offiziell im Jahre 1927 eingeführt. Die aktuellste Festlegung dazu stammt aus dem Jahr 1996, die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 (auch Flaggengesetz). Bis 1996 gab es noch ein geduldetes Sonderformat für Banner. Dabei wurde das Flaggenformat 3:5 senkrecht verwendet, jedoch verblieb das Flaggenbild horizontal.
Quelle: Jürgen Kaltschmitt,
Wikipedia (DE)
1927–1933,
Banner des Deutschen Reiches (Weimarer Republik)
Quelle/Source: Bundesarchiv Bild 102-08215 11.08.1929
1933–1945,
Banner Deutsches Reich,
rechtlicher Hinweis
ab 1959,
Banner der BRD
ab 1959,
Banner der DDR
ab 1949,
Banner der BRD,
Format = 2:5
bis 1996,
Sonderform des Banners der BRD,
Format 3:5
bis 1989,
Sonderform des Banners der DDR,
Format 3:5,
verwendet zur dekorativen Beflaggung
von Straßenzügen an hohen staatlichen Feiertagen,
oft in Kombination mit einfarbig roten Flaggen
Quelle/Source: Jürgen Kaltschmitt,
Volker Preuß