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Rheinprovinz

 

Übersicht

Flaggen

Bedeutung/Ursprung der Flagge

Wappen

Bedeutung/Ursprung des Wappens

Landkarte

Zahlen und Fakten

Geschichte



Flaggen

Flagge Fahne flag Provinz Rheinprovinz Rheinland Rhine Province Rhineland
Landesfarben,
Seitenverhältnis = 3:5




Flagge Fahne flag Provinz Rheinprovinz Rheinland Rhine Province Rhineland
bis 1926,
Dienstflagge (zweifelhaft),
Seitenverhältnis = 3:5




Flagge Fahne flag Provinz Rheinprovinz Rheinland Rhine Province Rhineland
1926–1934,
Dienstflagge (zweifelhaft),
Seitenverhältnis = 3:5



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Bedeutung/Ursprung der Flagge

Die Farben der Flagge der Rheinprovinz, Grün und Weiß, haben ihre Wurzeln im Wappenschild des Rheinlandes: Weiße diagonale Wellenlinie (der Fluss Rhein) auf grünem Grund. Die heraldisch richtige Anordnung (oben Weiß und unten Grün) wurde wahrscheinlich verworfen, um Verwechlungen mit dem Königreich Sachsen auszuschließen.

Ab 1875 konnten die Provinzen Preußens weitestgehend Selbstverwaltung betreiben. Es gab Provinziallandtage und eine provinziale Regierung (Provinzialausschuss). Jede Provinz hatte ihre Landesfarben, die auch als Flagge verwendet wurden, und auch ein Wappen. Ob die Provinzregierungen ihre Landesfarben-Flaggen für amtliche Zwecke (Dienstflagge) dem einem Wappen belegten ist nicht zweifelsfrei und nicht für alle Provinzen überliefert.

Ein für die Flagge bedeutsames Ereignis war die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Deutschen Reich im Jahre 1933. Alle offiziellen Nicht-Hakenkreuz-Flaggen die auf den Föderalismus, regionale Bezüge oder das Kaiserreich zurückgingen wurden zwischen 1933 und 1935 abgeschafft. Für die Nationalsozialisten galten die föderale Struktur des Deutschen Reiches, seine historisch gewachsenen Länder, als überholt, als Relikte einer zu überwindenenden Vergangenheit. In diesem Sinne wurden mehrere Gesetze erlassen, am 31.03.1933 das 'Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich', am 07.04.1933 das 'Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich' und schließlich, am 30.01.1934 das 'Gesetz über den Neuaufbau des Reiches'. Die föderale Länder-Struktur des Deutschen Reiches wurde damit durch die Gaue der NSDAP abgelöst, die Länder wurden bedeutungslos. Ämter und Behörden hatten ab jetzt die Hakenkreuzflagge als Dienstflagge zu verwenden, und zwar bis zum 15. September 1935, als mit dem Reichsflaggengesetz eine Dienstflagge für alle Ämter und Behörden des Reiches geschaffen wurde. Die Ministerpräsidenten der Länder, ab spätestens 1933 alle von der NSDAP – und dann meist Reichsstatthalter genannt – blieben jedoch bis 1945 im Amt. In diesem Sinne wurde dann auch mit den Provinzen des Landes Preußen verfahren. Ihre hoheitlichen Aufgaben wurden von den Gauen der NSDAP übernommen, die sich manchmal mit den Grenzen der Provinzen deckten und manchmal neu geschafen wurden. Die jeweiligen Provinzflaggen verschwanden. Die entsprechenden Landesfarben galten mit Einschränkungen zwar weiter, auf jeden Fall aber nicht in Form von Flaggen. Sie wurden z.B. vereinzelt an Uniformen der SA oder bei bestimmten Dienstgraden der Hitlerjugend in der Brustschnur verwendet.

Nach dem Krieg wurde die Verwaltung innerhalb des Deutschen Reiches neu aufgebaut, und zwar lokal, über die Struktur der Länder. Das waren teilweise alte Länder, teilweise wurden neue Länder geschaffen. Dabei besann man sich oft der alten Landesfarben und reaktivierte sie – oder man schuf neue – für eingeschränkte hoheitliche Aufgaben, die der Kontrolle durch die Alliierten unterstanden. Mit der Gründung der BRD und der DDR wurde für beide Gebilde eine interne Länderstruktur final festgelegt und es wurden entsprechende offizielle Flaggen für die Länder eingeführt.

Der 1953 gegründete Landschaftsverband Rheinland (Er vereint die Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold und Münster) übernahm Wappen und Flagge der Rheinprovinz.

Quelle: Volker Preuß, Jürgen Kaltschmitt, Uniform-Fibel

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Wappen


Wappen coat of arms Rheinprovinz Rheinland Rhine Province Rhineland
1864–1926, Wappen der Rheinprovinz,
Quelle, nach: Deutsche Wappen Rolle

Wappen coat of arms Rheinprovinz Rheinland Rhine Province Rhineland
1926–1945, Wappen der Rheinprovinz,
Quelle, nach: Wikipedia (D)

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Bedeutung/Ursprung des Wappens

Das Wappen der Rheinprovinz geht auf das 1817 geschaffene Großherzogtum Niederrhein zurück. Es wurde 1822 für die neu geschaffene Rheinprovinz übernommen. Es zeigt den preußischen Adler mit einem Brustschild der einen weißen, welligen Flusslauf auf grünem Grund zeigt und den Lauf des Rheins durch das grüne Rheinland symbolisieren soll. Im Jahre 1864 wurde der Brustschild des Adlers noch um eine Krone ergänzt. In der Zeit nach dem Sturz der Monarchie (1918) wurde erst 1926 ein neues Wappen eingeführt. Es ist geteilt und zeigt den preußschen Adler jetzt im Schildhaupt, und darunter, im Hauptfeld, das Bild des früheren Brustschildes, den Flusslauf auf grünem Grund. Der 1953 gegründete Landschaftsverband Rheinland (Er vereint die Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold und Münster) übernahm Wappen und Flagge der Rheinprovinz.

Quelle: Wikipedia (D), Deutsche Wappen Rolle, Volker Preuß

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Lesen Sie hier:
Hintergründe, Geschichte und Fakten zum Thema "Der Adler in der Heraldik"; Ausführungen, Varianten und Entwicklung.

Adler, Wappen, Heraldik

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Landkarte


Quelle: Professor G. Droysens Allgemeiner Historischer Handatlas, 1886


Die historische Landkarte von 1866 zeigt ganz im Westen die Rhein-Provinz.
 
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Zahlen und Fakten

Fläche: 23.974 km²

Einwohner: 7.257.000 (1925)

Bevölkerungsdichte: 303 Ew./km²

Hauptstadt: Koblenz

Quelle: www.gonschior.de

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Geschichte

Die Rheinprovinz entstand 1822 durch dem Zusammenschluss der seit dem Wiener Kongress (1815) bestehenden preußischen Provinzen Kleve, Berg, Niederrhein und Kurtrier. Weitere Gebiete wurden später angeschlossen. Die Rheinprovinz wurde 1945 aufgelöst (Preußen insgesamt wurde 1947 durch die Alliierten abgeschafft), und auf neue – von den Alliierten geschaffene – deutsche Länder aufgeteilt, (Rheinland-Pfalz, und Nordrhein-Westfalen).

Quelle: Wikipedia (D)

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